DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2017.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-27 |
Die tatsächlich praktizierte Compliance in Unternehmen kann als Indikator für gute Corporate Governance gesehen werden. Genau hier setzt der Compliance on Board Index (CoBI) an. Ausgangspunkt ist die Selbstdarstellung der Unternehmen wie Geschäftsberichte und weitere öffentlich zugängliche Informationen, die systematisch ausgewertet werden.
1992 entwickelten Robert Kaplan und David Norton ein neues Instrument zur Messung des Unternehmenserfolgs, da ihnen existierende System ineffizient und unausgewogen erschienen. Seitdem hat sich die Balanced Scorecard (BSC) als Instrument zur Definition und Überwachung von Zielen in vielen Bereichen etabliert. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie die BSC zur Steuerung und Überwachung des Compliance-Management-Systems (CMS) angewendet werden kann.
Money-Transfer-Dienstleister bemühen sich, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Trotzdem gelingt es Tätern immer wieder, die Compliance-Maßnahmen zu umgehen und Money-Transfer-Dienstleister für kriminelle Zwecke zu missbrauchen. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit der generellen Eignung von Money-Transfer-Dienstleistern für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob Anreizsysteme Korruption in multinationalen Unternehmen fördern oder bekämpfen können. Boni werden häufig für Verkaufserfolge bezahlt. Compliance und Whistleblowing gelten hingegen als selbstverständlich und werden nicht remuneriert. Dies kann dazu führen, dass Arbeitnehmer, welche ihren persönlichen finanziellen Nutzen maximieren möchten, kein Interesse an regelkonformen Verhalten haben.
Seit einigen Jahren können Institute quantitative, fortgeschrittene Messansätze zur Bewertung des operationellen Risikos nutzen. Diese Möglichkeit erlaubt die Entwicklung institutsinterner statistischer Modelle für die Beurteilung von operationellen Risiken. Damit eröffnen sich gleichzeitig neue Wege zur Aufdeckung von betrügerischen Handlungen. Werden die vorhandenen Modelle mit Methoden aus der Extremwertstatistik erweitert, besteht die Möglichkeit, Verfahren zum Erkennen von statistischen Auffälligkeiten in den gemeldeten Schäden zu entwickeln. Aus den Auffälligkeiten bezüglich der Schadenshöhe können sich dann erste Verdachtsmomente hinsichtlich eines möglichen Betrugs ergeben.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Die Anforderungen an den Datenschutz ändern sich durch die EU-Datenschutzgrundverordnung sowie den weiteren Regelungen; beispielsweise dem deutschen Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz. Mit diesen neuen Anforderungen ändert sich auch die Rolle der Datenschutzbeauftragten.
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+++ Compliance: Was zählt wirklich +++
+++ Mathias Schmoeckel / Matthias Maetschke: Rechtsgeschichte der Wirtschaft +++ Oliver Bungartz: Interne Kontrollsysteme (IKS). Basiswissen für den Aufsichtsrat +++ Emanuel V. Towfigh / Niels Petersen: Ökonomische Methoden im Recht +++
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