Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-29 |
Compliance muss wirtschaftlich handeln, risikoorientiert Vorgehen. Während statische, externe Größen (wie der Korruptionsindex einzelner Länder) bereits Berücksichtigung finden, werden dynamische, unternehmensinterne Größen bisher kaum berücksichtigt. Der weitere Text gibt Anregungen, dies zu ändern.
Nachhaltigkeit ist aktuell eines der zentralen Themen in der Unternehmenspraxis. Dies bezieht sich auf strategische Aspekte und auch Compliance-Themenbereiche. Neben dem Thema Lieferkette ist insbesondere die Nachhaltigkeitsberichterstattung Objekt zahlreicher Diskussionen. Ab 1. Januar 2026 werden nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen und große Unternehmen, sondern dann insgesamt 15.000 weitere Unternehmen in Deutschland, darunter auch zahlreiche kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der europäischen Corporate Sustain ability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet.
Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden. Darüber hinaus wird aus Compliance-Perspektive beleuchtet, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Greenwashing effektiv zu verhindern. Immer mehr Unternehmen setzen verstärkt auf Nachhaltigkeitswerbung, um ihre Produkte und Dienstleistungen in ein möglichst positives Licht zu rücken. Doch in der Flut dieser grünen Botschaften bewegt sich ein Teil der Werbung oft außerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt. Die Umfrageergebnisse zeigen den Erfolg der Compliance in Schweizer Unternehmen und entsprechende Stellhebel, wie Compliance erfolgreicher ausgestaltet werden kann. Der folgende Beitrag gibt einen zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der großzahligen Umfrage und leitet daraus Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Compliance ab.
Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche- Compliance. Der vorliegende Beitrag analysiert in diesem Zusammenhang inwieweit KIbasiertes Monitoring den Anforderungen des risikobasierten Ansatzes (RBA) gerecht wird und argumentiert, dass der Einsatz von KI – insbesondere im Rahmen der Risikoidentifzierung – diesem wesentlich besser entspricht als klassische regelbasierte Ansätze.
Deutsche Unternehmen orientieren sich bei der Gestaltung von Compliance-Management- Systemen überwiegend an den Empfehlungen der anerkannten Referenzrahmen IDW PS 980 und ISO 37301. Doch auch der Blick in die USA lohnt sich. In verschiedenen Leitlinien beschreibt die US-amerikanische Justizbehörde ihre Erwartungen an effektive Compliance- Programme. Unternehmen, die diese Erwartungen erfüllen, dürfen bei Compliance-Verstößen ihrer Beschäftigten mit Strafmilderung rechnen.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Dr. André Uhlmann ist Chief Compliance Officer der TK Elevator GmbH. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen sowie dem Georgetown University Law Center in Washington D.C. arbeitete er zunächst als Associate mit Schwerpunkt Kartellrecht bei der Kanzlei Cleary Gottlieb in Köln. Im Jahr 2010 wechselte er als Compliance-Officer zur thyssenkrupp AG. Dort war er unter anderem für den Bereich der internen Compliance-Untersuchungen für den gesamten thyssenkrupp Konzern und zuletzt als Head of Compliance für den Geschäftsbereich Industrial Solutions (Großanlagenbau und Marineschiff bau) zuständig.
Am IFZ Institut für Finanzdienstleistungen Zug der Hochschule Luzern fand die erste Konferenz Integrity Europe statt. Hier trafen sich Wissenschaftler und Praktiker, die sich mit Compliance-Fragen in Deutschland, Österreich und der Schweiz befassen.
+++ Absolventen stellen sich vor +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++
+++ Organisierte Kriminalität und deutsche Wirtschaft +++ Sicherheit von Social Media und ChatGPT +++ Studie zum Risikomanagement: RM ist immer wichtiger +++
+++ Konrad Wimmer: Bankkalkulation und Risikomanagement. Steuerung und Controlling in Kreditinstituten +++
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