DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2017.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-26 |
Ein erfolgreiches Unternehmen muss heute mehr bieten als Gewinne und Gesetzestreue. Es muss die Werte seines Umfeldes kennen und ihnen entsprechen. Stellt sich ein Unternehmen gegen diese Werte, riskiert es, Legitimität einzubüßen. Damit entsteht ein ethisches Risiko. Strategisches ethisches Risikomanagement bedeutet, diese Risiken zu kennen und ihnen strukturiert zu begegnen.
Die gesetzlichen Anforderungen für Compliance und CSR sind in China strenger, die Kontrollen gegenüber ausländischen Unternehmen schärfer geworden. Auch das im Juni 2017 in Kraft getretene Cybersicherheitsgesetz und das sich schnell entwickelnde Social Credit System, das zur Offenlegung sensibler Daten zwingt, fordern internationale Unternehmen weiter heraus.
Entscheiden sich Unternehmen für eine Auslandsexpansion, treten häufig unerwartete Probleme auf – hohe Verluste sind die Folge. Schuld sind meist fehlende Genehmigungen und lokale Vorschriften. Nicht ohne Grund scheuen sich viele Unternehmen davor, den Schritt ins Ausland zu wagen. Aber gerade in Branchen, in denen die Produktions- und Personalkosten im Wettbewerb immer wichtiger werden, kann die internationale Verteilung der Wertschöpfungskette zu einem deutlichen Wettbewerbsvorteil führen.
Risikomanagementsysteme (RMS) haben sich seit vielen Jahren in den Unternehmen etabliert, und in der Praxis hat sich eine Art Best Practice bei der Implementierung herausgebildet. Während zuerst Großunternehmen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung des § 91 II AktG die Einführung vorgenommen haben, sind, wie auch in der Gesetzesbegründung aufgrund der Ausstrahlungswirkung vorgesehen, viele mittelständische Unternehmen dem Beispiel gefolgt.
Obwohl die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung seit Jahren ein großes Thema für Compliance-Beauftragte darstellt, ist bisher wenig über die Täter, ihre Einnahmequellen und die konkreten Methoden des Vermögenstransfers bekannt. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit dieser Forschungslücke und diskutiert die Ergebnisse von 30 semi-strukturierten Experteninterviews, welche im Rahmen einer qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet wurden.
Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Es geht zurück auf die 4. EU-Geldwäscherichtlinie und bringt erhebliche Verschärfungen und Neuerungen mit sich. Es stärkt den risikobasierten Ansatz der Geldwäsche-Compliance für den einzelnen Verpflichteten, bringt aber zugleich neben der Ausweitung des Adressatenkreises und einer deutlichen Erweiterung des Normenkatalogs unter anderem auch die Einführung eines Transparenzregisters und eine Erhöhung des Bußgeldrahmens mit sich. All das führt zu Änderungen. Nicht nur für den Finanzsektor, sondern auch für übrige, nicht im Bereich der Finanzwirtschaft angesiedelten Unternehmen.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Dr. Malte Passarge, Partner der Kanzlei Passarge, Prudentino & Rhein in Hamburg ist seit 2005 als Rechtsanwalt in der Compliance-Beratung tätig. Gemeinsam mit der Handelskammer Hamburg hat er das Hamburger Compliance Zertifikat entwickelt. Er ist zudem Geschäftsführer von Pro Honore e. V., einem Hamburger Verein, der schon vor 90 Jahren von Hamburger Kaufleuten zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und des Schmiergeldunwesens gegründet wurde.
+++ Zertifikatslehrgänge im Bereich Healthcare: HCO geht in die vierte Runde und wird jetzt noch erweitert +++ Ganz neu: Der Bonusclub +++ Lehrkräfte stellen sich vor: Kurt Ramin +++ Veranstaltungen: Was steht an! 8. Krimimarathon Berlin-Brandenburg 2017 +++
+++ Wirtschaftskriminalität 2016 in Deutschland +++ Stärkerer Fokus auf Kommunikation und IT bei Compliance gewünscht +++
Am 20. und 21. Juni 2017 fand in Berlin das 4. DICO FORUM Compliance statt. Das Deutsche Institut für Compliance richtete das Augenmerk bei der diesjährigen Veranstaltung auf Compliance-Aspekte, die nicht übersehen werden sollten.
+++ Gunnar Straube / Jennifer Rasche: Arbeitsrechtliche Korruptionsbekämpfung. Prävention und Verfolgung bei Vorteilsnahme +++ Hans J. Marschdorf: Früherkennung unlauterer Geschäftspraktiken. Leitfaden für Aufsichtsgremien +++
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