DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2013.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-24 |
Die Risiken wurden analysiert, die Ziele sind gesteckt, Maßnahmen wurden definiert und eine Compliance-Organisation steht bereit. Neben der Kommunikation sind aber auch Überwachung und Verbesserung ein wesentlicher Teil der Compliance-Maßnahmen. Deswegen haben die Autoren des IDW Prüfungsstandards 980 der Überwachung und Verbesserung als Optimierung von Compliance ebenfalls ein eigenes Element gewidmet.
Vor der Herausforderung, ein Compliance-Management einzuführen, standen und stehen immer noch viele Unternehmen. Doch wie viele der Compliance-Aufgaben kann ein Risikomanagementsystem von sich aus tragen? Dieser Beitrag soll die Schnittstellen der beiden Bereiche aufzeigen und dabei die Besonderheiten der Compliance-Risiken berücksichtigen.
Gut vorbereitete unternehmerische Entscheidungen steigern den Erfolg des Unternehmens und reduzieren zugleich persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat. Erläutert werden grundsätzliche Anforderungen an die Methodik der Entscheidungsvorbereitung (z. B. das Abwägen von Ertrag und Risiko), das Zusammenspiel von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Möglichkeiten und Grenzen von D&O-Versicherungen.
In Südafrika finden seit 2001 Rechtsnormen für die Offenlegung von Missständen in Unternehmen oder Einrichtungen durch einzelne Beschäftigte (Whistleblowing) Anwendung. Beschäftigte, die im Gesetz genannte Tatbestände unter Beachtung der vom Protected Disclosures Act (2000) vorgesehenen Wege aufdecken, genießen Schutz. Der PDA untersagt für seinen Regelungsbereich jede Maßregelung, besonders die Kündigung, und sieht Schadensersatzzahlungen für erfahrene Nachteile vor.
Das Korruptionsstrafrecht hat in den vergangenen fünf Jahren in Österreich insgesamt drei umfangreiche Novellen (2008, 2009 und 2012) durchlaufen und mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 (KorrStrÄG 2012), welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, einen (vorläufigen) Abschluss erfahren. Die mehrmalige Adaptierung der Tatbestände innerhalb kurzer Zeit zeigt sehr deutlich, dass dem komplexen und alle Gesellschaftsschichten betreffenden Phänomen gesetzgeberisch noch nicht ausreichend begegnet werden konnte.
Mittelverwendungskontrolleur: Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug
+++ School GRC (S. 196): Jubiläumsband zur Steinbeis-Managament-Reihe / DIIR – Tagung für Rechnungshof- und Rechnungsprüfer 2013 / School GRC – Neuer Social Media-Auftritt / Studenten stellen sich vor / Veranstaltungen: Was steht an! +++ ZRFC in Kürze (S. 197): Transparency International: Korruption in der Pflegebranche ein wenig beachtetes Problem / BDI: Grundsatzpapier zu Unternehmenssicherheit und Wirtschaftsschutz veröffentlicht / Bundeskartellamt: Neue Bußgeldrichtlinie veröffentlicht +++ Literatur (S. 240): Internal Investigations +++
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