DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2014.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-26 |
Die School of Governance, Risk & Compliance (School GRC) hat im Rahmen einer Studie die Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung von Compliance-Management- Systemen branchenspezifisch für die Automobilwirtschaft in Deutschland ermittelt. Der Beitrag informiert über die Ergebnisse der Studie und bewertet die Erkenntnisse.
Der Beitrag arbeitet heraus, warum die nachhaltige Durchsetzung von Compliance-Maßnahmen in einem Konzern grundsätzlich keiner zusätzlichen Kontrollen und Prozesse bedarf.
Welche Ansätze es für ein betriebliches Konfliktmanagement unter Einbeziehung der Interessenvertretung der Beschäftigten gibt und wie dadurch ein Beitrag zu einer verbesserten Unternehmenskultur gelingen kann, thematisiert der vorliegende Beitrag.
Cryptocurrencies wie Bitcoins eröffnen neue Möglichkeiten im digitalen Zahlungsverkehr. Gleichzeitig stellen sie mit ihrer anonymen Struktur und der Möglichkeit, bestehende Kontrollen zu umgehen, eine große Herausforderung für Regulatoren, Unternehmen und Gesetzgeber dar.
Die Aufdeckung rechnungslegungsbezogener Delikte durch den Abschlussprüfer stellt seit jeher einen wesentlichen Bestandteil seiner Tätigkeit dar. Der Beitrag entwirft eine verstärkt täterspezifische Begriffsabgrenzung, die den Prüfer in höherem Maße sensibilisiert.
Nach zwei Entscheiden der Schweizerischen Bundesanwaltschaft vom 22. November 2011 gegen die Alstom S.A. beschäftigt sich der Beitrag mit den Fragen, wofür ein Compliance-Officer einstehen muss, was er mitbringen soll und wofür er haftet.
Am 06.02.2014 verurteilte das OLG Dresden den Jahresabschlussprüfer der insolventen WBG Wohnungsbau Leipzig AG gem. § 826 BGB zu Schadenersatz. Das OLG beschuldigte den Wirtschaftsprüfer, die Anleger der WBG vorsätzlich-sittenwidrig geschädigt zu haben. Zwischen 1999 und 2006 hatte das Unternehmen 25 Inhaberschuldverschreibungen mit einem Volumen von insgesamt 556 Millionen € aufgelegt. Der Beklagte hatte die Jahresabschlüsse der WBG für die Geschäftsjahre 1999 bis 2003 testiert. Die WBG warb in ihren Prospekten mit den uneingeschränkten Bestätigungsvermerken.
Mit einem holistischen „Governance, Risk & Compliance“-Ansatz – kurz GRC-Ansatz – werden heute die passenden Antworten auf die Herausforderungen des Wirtschaftens in einer zunehmend vernetzten Welt gegeben. IT-Systeme, die GRC-Funktionen integrieren, helfen Banken und Versicherungen, die zahlreichen gesetzlichen, rechtlichen und regulativen Anforderungen zu erfüllen, Transparenz in den Geschäftsbeziehungen zu erzielen, Maßnahmen und Kontrollen zu planen und zu verfolgen sowie strategische Entscheidungen mit Blick auf Risiko und Compliance zu treffen.
+++ School GRC (S. 100): 2. Fachtagung Kriminalistik / Neuer Zertifikatslehrgang „Compliance Officer Mittelstand“ / Beiräte stellen sich vor / Veranstaltungen: Was steht an! +++ ZRFC in Kürze (S. 101): KPMG-Studie: Landgericht München I: Pflicht zur Einrichtung eines Compliance-Systems/Bundestag: Gesetz zur Abgeordneten-Bestechung / CBCI-Studie zu Compliance +++ Literatur (S. 144): Compliance-Handbuch Kartellrecht +++
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