DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2018.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-28 |
Es ist allgemein ersichtlich, dass Unternehmenswerte an Bedeutung gewinnen. Ihr Nutzen ist allerdings schwer messbar. Ihr ökonomischer Wert wird so gut wie nie bestimmt. Ein Assessment des gesamten Wertesystems findet äußerst selten statt.
Das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt momentan unter anderem aufgrund des neuen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes nicht nur die Unternehmenspraxis, sondern auch die Forschung innerhalb der BWL. Neben der strategischen Integration von Nachhaltigkeitsbemühungen in Unternehmen ist insbesondere interessant, ob und inwieweit Unternehmen diese mit der Corporate Governance des Unternehmens verknüpfen. Familienunternehmen wird im Allgemeinen per se eine höhere Nachhaltigkeit als Großunternehmen attestiert.
Digitale Währungen sind Zahlungssysteme mit digitalen Geldeinheiten. Terroristen könnten diese nutzen, um sich zu finanzieren, namentlich durch die Annahme von Spenden von Unterstützern in Form von Kryptowährungen, und um Vermögenswerte zu transferieren.
Schwer zugängliche Informationen verfügbar zu machen ist zugleich die wesentliche Schwierigkeit und Kernaufgabe aller gegen Korruption engagierten Stellen. Mitwisser könnten Zugang zu den benötigten Informationen bieten, schweigen jedoch zumeist aus unbekannten Gründen.
Die international gültigen Berufsstandards des Institute of Internal Auditors (IIA) fordern Revisoren explizit auf, sich Fachwissen im Umgang mit dolosen Handlungen anzueignen. Auch Mitarbeiter anderer Unternehmensfunktionen müssen sich mit Betrugsfällen oder entsprechenden Verdachtsmomenten befassen. In der Regel liegt der Fokus allerdings dabei auf der Identifizierung beziehungsweise Bestätigung von Betrugsfällen.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Prof. Dr. jur. Josef Scherer ist Rechtsanwalt, Richter am Landgericht a. D. sowie Gründer und Leiter des Internationalen Instituts für Governance, Management, Risk- und Compliance-Management der Technischen Hochschule Deggendorf THD.
Seit einigen Jahren ist Compliance-Management zum Standard bei Großunternehmen geworden, was sich in der Gründung eigener Abteilungen manifestiert. Auch der Mittelstand geht diesen Weg. Wo aber liegen die Ursprünge von Compliance? Eines der Themen, das zum Bedeutungszuwachs beigetragen hat, ist die Korruptionsbekämpfung.
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