Editorial
Prof. Dr. Henning Herzog
Service
+++ GRCintern: Pressekonferenz zur SiFo-Studie 2009/2010 /Alumnis stellen sich vor / Was war wichtig – was steht an +++ Personal News: Compliance-Beauftragte im Fokus +++
Wissen, Analysen, Standards
Prof. Dr. Stefan Behringer
Der Beitrag untersucht, die Orgainsation von Compliance in Unternehmen, die Compliance-Verantwortungen der bestehenden Unternehmensabteilungen sowie die Vor- und Nachteile einer neu zu schaffenden eigenständigen Compliance-Abteilung.
Prof. Dr. Henning Herzog
Warum ist Compliance überhaupt ein Organisationsthema? Und: warum, unter welchen Bedingungen und in welcher Ausgestaltung ist eine Compliance-Organisation vorteilhafter als andere Organisations- oder Austauschformen zur Strukturierung der Compliance-Aufgaben? Eine theoretische Grundlage für diese Diskussion stellt die Neue Institutionenökonomik dar.
Dr. Carsten Wegner
Nach § 30 Abs. 1 OWiG kann gegen überpersonale Einheiten eine Geldbuße festgesetzt werden, wenn die Leitungsperson des Verbandes eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat. In der Praxis stellt sich die Frage, ob und wie sich unternehmerische Schutzmechanismen, die auf die Vermeidung von aus dem Unternehmen heraus begangenen Straftaten abzielen, auf das unternehmerische Sanktionsrisiko auswirken.
Best Practice, Fallstudien, Arbeitshilfen
Prof. Dr. Felicitas G. Albers
Die zunehmende Anwendung von social software und ihre Relevanz für das Geschäfts- und Berufsleben werfen die Frage der Legalität und Legitimität und damit der Compliance des Betreibens und / oder des betrieblichen Einsatzes von Bewertungsportalen auf.
Markus Stiglbauer
Die deklarierte Compliance zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde lange als Werttreiber für börsennotierte Unternehmen im Rahmen ihrer Unternehmenskommunikationals Teil der Corporate Compliance erachtet.
Karl-Heinz Withus
Die Ermittlungen der U.S.-Justizbehörden, der U.S. amerikanische Börsenaufsicht im Fall der Korruptionsaffäre bei Siemens haben Unternehmen drastisch in Erinnerung gerufen, dass die USA bei der Verfolgung ihrer Gesetze nicht an ihrer Staatsgrenze halt machen.
Report, Rechtsprechung, Hinweise
Prof. Dr. Kuno Rechkemmer
Service, Intern, Literatur
+++ Literatur: System Error/ Compliance Intelligence +++