Windhundrennen der Gläubiger Ein wachsendes Problem
Zwei aktuelle Urteile des LG München I und des OLG München geben Anlass zur Untersuchung der Dritthaftung des gesetzlichen Abschlussprüfers. Die Haftung gegenüber der Hausbank des geprüften Unternehmens ist höchstrichterlich nicht geklärt. Sowohl vertrags- als auch deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht. Mit der Ausdehnung des Schutzbereichs des Prüfungsvertrages stellt sich ein besonderes Problem: Kann jeder Anspruchsteller Schadenersatz bis zur Haftungshöchstgrenze des § 323 Abs. 2 S. 1 oder 2 HGB verlangen, oder ergibt sich aus § 323 Abs. 2 HGB ein einziger Haftungsfonds zur Befriedigung aller Anspruchsinhaber?
Seiten 69 - 72
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