Risikomanagement auf dem Prüfstand
Nutzen, Qualität und Herausforderungen in der Zukunft
In Deutschland wird Risikomanagement insbesondere aufgrund des Kontroll- und Transparenz-Gesetzes (KonTraG) immer noch im Wesentlichen verstanden als ein formales Organisationssystem, das rechtlich vorgegebene Mindestanforderungen (etwa des IDW PS 340 und DRS) erfüllen muss, um potenzielle Haftungsrisiken des Managements abzuwenden und möglichst auch eine Bestandsgefährdung des Unternehmens durch zu hohe Risiken vermeiden helfen soll. Tatsächlich kann und sollte der Anspruch an das Risikomanagement eines Unternehmens wesentlich höher sein.
Seiten 53 - 63
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