Risk, Fraud & Compliance

Bundesgerichtshof verschärft strafrechtliche Verantwortung von Compliance-Officern

Das Urteil, der Hintergrund und die Auswirkungen

Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 17.07.2009 die strafrechtliche Verantwortung von Compliance-Officern in Unternehmen drastisch verschärft. Die Karlsruher Richter sind der Ansicht, ein Compliance-Officer kann sich durch bloße Passivität auch im Hinblick auf aus dem Unternehmen gegenüber dessen Vertragspartnern begangene Taten strafbar machen – wenn er zum Handeln verpflichtet war.

Seiten 249 - 251

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZRFCdigital.de/ZRFC.06.2009.249