Bundesgerichtshof verschärft strafrechtliche Verantwortung von Compliance-Officern
Das Urteil, der Hintergrund und die Auswirkungen
Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 17.07.2009 die strafrechtliche Verantwortung von Compliance-Officern in Unternehmen drastisch verschärft. Die Karlsruher Richter sind der Ansicht, ein Compliance-Officer kann sich durch bloße Passivität auch im Hinblick auf aus dem Unternehmen gegenüber dessen Vertragspartnern begangene Taten strafbar machen wenn er zum Handeln verpflichtet war.
Seiten 249 - 251
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZRFCdigital.de/ZRFC.06.2009.249