Zwei aktuelle Urteile des LG München I und des OLG München geben Anlass zur Untersuchung der Dritthaftung des gesetzlichen Abschlussprüfers. Die Haftung gegenüber der Hausbank des geprüften Unternehmens ist höchstrichterlich nicht geklärt. Sowohl vertrags- als auch deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht. Mit der Ausdehnung des Schutzbereichs des Prüfungsvertrages stellt sich ein besonderes Problem: Kann jeder Anspruchsteller Schadenersatz bis zur Haftungshöchstgrenze des § 323 Abs. 2 S. 1 oder 2 HGB verlangen, oder ergibt sich aus § 323 Abs. 2 HGB ein einziger Haftungsfonds zur Befriedigung aller Anspruchsinhaber?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2010.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-01 |
Seiten 69 - 72
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: