Der vorliegende Beitrag soll aufzeigen, dass das schweizerische Bundesgericht im Entscheid 6B_305/2011 seiner langjährigen Praxis zum Thema der Amtsgeheimnisverletzung respektive deren Rechtfertigung treu geblieben ist, dass es dabei die in der Lehre vertretenen Ansichten zum außergesetzlichen Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen rezipiert und sich dabei auch nicht in Widerspruch zur neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu selbigem Thema gesetzt hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2012.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-26 |
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