Bei unternehmerischen Entscheidungen spielt die rechtliche Absicherung durch Compliance-Beauftragte und/oder Unternehmensjuristen eine zentrale Rolle. Schwierigkeiten treten dann auf, wenn Ratschläge erteilt werden, die nicht dem geltenden Recht entsprechen. Der Aufsatz richtet sich an Compliance-Beauftragte und Strafverteidiger. Er befasst sich damit, wie ein Rechtsrat ausgestaltet sein muss, damit eine auf ihn vertrauende Unternehmensführung von strafrechtlicher Verantwortung freigezeichnet wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Anforderungen der Rechtsprechung unter Berücksichtigung eines aktuellen Grundsatzurteils des BGH. Ausgeklammert wird dabei die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beraters selbst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2012.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-27 |
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