Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Bundesland Schleswig-Holstein wollen gemeinsam ein Korruptionsregister einführen. Registrierte Unternehmen sollen bis zu drei Jahren von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Das Gesetz, das sich zur Zeit noch in den parlamentarischen Beratungen befindet, soll bereits in der zweiten Jahreshälfte 2013 in Kraft treten. Insbesondere in Hamburg haben sich in der Vergangenheit zahlreiche Initiativen der Kaufleute gebildet, die sich der Prävention von Wirtschaftskriminalität widmen. Über das Hamburger Korruptionsregister und das im Aufbau befindliche Hamburger Compliance-Modell sprach ZRFC-Chefredakteur Stefan Behringer mit dem Geschäftsführer von PRO HONORE Malte Passarge. Rechtsanwalt Dr. Malte Passarge ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner der Kanzlei Passarge+Killmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie Vorstandvorsitzender des Institut für Compliance im Mittelstand e.V.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2013.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-29 |
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