Die entscheidungsorientierte Kosten- und Leistungsrechnung stellt nach wie vor eine zentrale Informationsgrundlage für die Führungsebenen eines Unternehmens dar. Zu denken ist hier beispielhaft an die Ermittlung von Preisuntergrenzen, auf deren Basis Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung von Aufträgen gefällt werden, die wiederum das zukünftige Unternehmensergebnis determinieren.
Im Fokus der Kostenrechnung steht der Bereich der betrieblichen Leistungserstellung und hierbei das Betriebsergebnis als primäre Zielgröße. Allerdings werden die Wirkungen von Ertragssteuern – nach herrschender Meinung in der Theorie und ganz überwiegend in der Praxis – ausgeblendet, obwohl diese die mit dem Ansatz kalkulatorischer Kostenarten verbundenen Zwecke konterkarieren. Insbesondere in Märkten mit starkem Konkurrenzdruck können Managemententscheidungen auf Basis derart ermittelter Preisuntergrenzen dazu führen, dass die Erhaltung des Eigenkapitals nicht mehr gewährleistet ist.
Vor diesem Hintergrund hat das Risikomanagement sicherzustellen, dass Ertragssteuerwirkungen im Rahmen der kalkulatorischen Kostenarten berücksichtigt werden, um dem immanenten Kapitalerhaltungsrisiko entgegen zu wirken. Hierzu wird mit der „kapitalerhaltungskonformen Kostenrechnung“ ein Konzept vorgestellt, welches diesem Aspekt unter besonderer Würdigung der Wirkungen des Ansatzes kalkulatorischer und bilanzieller Abschreibungen Rechnung trägt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2009.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-03 |
Seiten 15 - 23
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