Seit der Einbeziehung der Arbeitssicherheit in den Schutzbereich des Compliance-Gesetzes 231/2001 im Jahre 2007 hat das Thema „Arbeitssicherheit“ in Italien einen ganz besonderen Bedeutungszuwachs. Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Strafgerichts von Turin vom 15.04.2011, die schlagwortartig als „ThyssenKrupp-Urteil“ bezeichnet wird, hat in Italien Rechtsgeschichte geschrieben. Gleichzeitig ist die Tragweite des Urteils von vielen deutschen Entscheidern noch nicht in allen Konsequenzen wahrgenommen worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2013.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-30 |
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