Der Beitrag stellt das sogenannte „Mannesmann-Urteil“ des BGH vor. Neben einer Analyse der Ausführungen des BGH zur Rechtslage werden die Auswirkungen des Urteils auf die Vergütungspraxis als Bestandteil der Corporate Governance behandelt. Erörtert wird dabei lediglich die Gewährung von Anerkennungsprämien an amtierende und ehemalige Vorstandsmitglieder, nicht jedoch die ebenfalls von dem Urteil des BGH erfasste Abfindung von Alternativpensionsansprüchen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen im Übrigen einer Versachlichung der teilweise auch in der Fachpresse doch recht emotional geführten Diskussion um die Praxis der Vergütung der Organe einer Gesellschaft dienen. Die in dem Beitrag angegebenen Textziffern (Tz.) sind unmittelbar den Gründen der BGH-Entscheidung vom 21. Dezember 2005 entnommen worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2006.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 126 - 130
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