Chemikalien sind als Gegenstand des Handels und der industriellen Produktion von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die in gesetzlichen Regelungen verwendeten Stoffidentifikatoren sind allerdings nicht einheitlich und zudem oft fehlerhaft. Das kann zu Haftungsrisiken für den Anwender führen. Diese Problematik wird hier anhand von Beispielen aus REACH (1907/2006/EU) und dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) erläutert. Lösungsansätze dazu werden gegeben und verglichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-28 |
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