Der Begriff Compliance wird für gewöhnlich mit der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien umschrieben. Eine gesetzliche Definition von Compliance, die konkrete Vorgaben für die Ausgestaltung entsprechender Compliance-Systeme beinhaltet, besteht jedoch bislang nicht. Sie wäre auch nicht sinnvoll. Denn sie würde vernachlässigen, dass die Unternehmen in der Pflicht stehen, eigenverantwortlich individuelle, maßgeschneiderte Compliance-Systeme zu entwickeln. Nur solche können unternehmensspezifische Umstände berücksichtigen, flexibel an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden und eine effektive Kontrolle garantieren. Die Wirksamkeit aktuell bestehender Compliance-Systeme zeigt eindrucksvoll, dass kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2015.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-27 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: