Ein ungestörtes Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtssuchenden und seinem Anwalt ist für den modernen Rechtsstaat unabdingbar. Nur so ist die Waffengleichheit zwischen Bürgern und Strafverfolgungsbehörden als zentrale Voraussetzung für ein faires Verfahren gesichert. Deshalb ist die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten besonders geschützt. Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berücksichtigt diesen speziellen Schutz allerdings nur unzureichend. Besonders brisant ist das abweichende Votum zweier Richter, die eine unbegrenzte Durchsuchung des Computerdatenbestands einer Kanzlei für möglich halten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2013.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-30 |
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