Eine aktuelle Entscheidung des BGH gibt Anlass zu untersuchen, ob sich Prozessanwälte, die ihre Mandanten erhöhten Kostenrisiken aussetzen, wegen Untreue strafbar machen können. Der BGH hob die Verurteilung durch die Vorinstanz zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung auf. Allerdings sprach er den Rechtsanwalt nicht frei, sondern verwies das Verfahren zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurück – aus Sicht des Verfassers zu Unrecht. Trotzdem bringt das Urteil für den Berufsstand Rechtssicherheit und Entwarnung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2013.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-29 |
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